
01. Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Punkt 8 der Beitrags- und Gebührenordnung.
02. Der Beitrag ist eine Bringeschuld und bis zum 10. eines jeden Monats zu entrichten. Es erfolgt keine gesonderte Rechnungsstellung durch den Verein.
03. Der Beitrag ist dem Vereinskonto bargeldlos zuzuführen. In Ausnahmefällen kann er auch in bar dem Vorstand übergeben werden.
04. Die Höhe der Beiträge wird durch Beschluss von der Mitgliederhauptversammlung festgelegt.
05. Den Verein betreffende Umlagen werden durch Beschluss von der Mitgliederhauptversammlung festgesetzt.
06. In Ausnahmefällen, z.B. wirtschaftliche Notlagen, kann, auf schriftlichen Antrag des Vereinsmitgliedes oder des Erziehungsberechtigten eines Vereinsmitgliedes, der Beitrag durch den Vereinsvorstand ermäßigt, gestundet oder erlassen werden.
07. Vereinsmitgliedern, die im Verein einer Tätigkeit nachgehen, können vom Vorstand, auf schriftlichen Antrag hin,
von einer Beitragszahlung befreit werden.
| Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge ist wie folgt festgelegt: | ||||||||||||||||||
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08. b)
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Die Höhe eines Jahresbeitrages (Beitrag für 12 Monate –nicht bezogen auf das Kalenderjahr, Zahlung also ständig möglich) beträgt bei einmaliger Zahlung: |
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*** Familientarif: Ab zwei Personen möglich/ Alle in häuslicher Gemeinschaft wohnend/ Nur eine Person mit geregeltem Einkommen
Zusatz zur Tarifumstellung in 2011:
Bereits vor dem 15.04.2011 über das Umstellungsdatum hinaus gezahlte Beiträge haben Bestand. Der Tarifwechsel findet hier im Anschluss an den bezahlten Zeitraum statt.
09. Beim Eintritt in den Verein wird eine einmalige Gebühr in Höhe eines Monatsbeitrages fällig.
10. Beim Ausscheiden aus dem Verein, aus welchem Grund auch immer, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
von zuviel gezahlten Beiträgen bzw. auf Anteile von zuviel gezahlten Beiträgen.
11. Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.04.2011,
mit dem 01. Juni 2011 in Kraft.
Anmerkungen:
Das Vereinskonto lautet:
HF Blau-Weiss-Spandau 2000 / Deutsche Bank PGK Berlin / BLZ: 10070024 / Kto-Nr. 614501500
Bitte die Monats-Beiträge mittels Dauerauftrag, zum jeweiligen Monatsanfang, vom Bankkonto auf das Vereinskonto überweisen.
